Gesetzliche Grundlagen
Die Tätigkeiten der Gemeindeorgane beruhen stets auf einer gesetzlichen Grundlage und werden auch den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gemäss wahrgenommen.
Die Aufgaben des Gemeinderats sind im Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Lengnau BE geregelt. Er ist für die Führung, Planung und Koordination der Gemeinde zuständig.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Er beschliesst über alle Geschäfte bis CHF 150’000.00 abschliessend, bis CHF 300’000.00 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums (gemäss Art. 14, Abs. 2 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Lengnau BE).
Die Rechtserlasse der Gemeinden sind die Reglemente, welche von der Gemeindeversammlung genehmigt werden und die Verordnungen, welche vom Gemeinderat beschlossen werden.
Die entsprechenden Reglemente und Verordnungen finden Sie im Online-Schalter unter Reglemente / Verordnungen.