Kosten und Gebühren

Die Berechnung der Baubewilligungsgebühren erfolgt nach Aufwand und ist im Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Lengnau geregelt.

Folgenden Gebühren werden nach Aufwand verrechnet:

  • Formelle Prüfung: Aufwandgebühr I
  • Materielle Prüfung: Aufwandgebühr II
  • Bauentscheid: Aufwandgebühr II

Weitere Dienstleistungen wie Publikation, Nebenbewilligung, Rückweisung zur Verbesserung, Fachberichte, Amtsberichte, weitere Bewilligungen, usw. werden zusätzlich gemäss Gebührenreglement verrechnet.

Für Bauvorhaben mit einer Baukostensumme über CHF 1 Mio., Industriebauten, Gastgewerbebauten oder Bauten für Zwecke der Gemeinde, ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig. Von diesem werden weitere Gebühren verrechnet.

Weitere Information finden Sie im Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Lengnau.