Abstimmungen und Wahlen
Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten frühzeitig zugestellt. Die Stimmberechtigten können ihre Stimme brieflich oder an der Urne abgeben.
Abstimmungstermine
- 09.02.2025
- 18.05.2025
- 28.09.2025
- 30.11.2025
App mit Abstimmungsinformationen „VoteInfo“
Zusammen mit den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats finden Sie die Erklärvideos der Bundeskanzlei auch auf der App „VoteInfo“. Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App „VoteInfo“ entwickelt. Die App bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer VoteInfo.
Abstimmungsergebnisse
Am Abstimmungssonntag werden die Ergebnisse hier publiziert.
Abstimmungsergebnisse Gemeinde
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- Abstimmungsresultate der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24.11.2024
- Abstimmungsresultate der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung vom 22.09.2024
- Abstimmungsresultate der eidgenössischen Volksabstimmung vom 09.06.2024
- Abstimmungsresultate der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung vom 03.03.2024
Abstimmungs- und Wahlergebnisse Kanton und Bund
Die Resultate der kantonalen oder eidgenössischen Abstimmungen finden Sie direkt auf der entsprechenden Website von Kanton und Bund:
Abstimmungs- und Wahlergebnisse Kanton
Abstimmungs- und Wahlergebnisse Bund
Wahlergebnisse
Majorzwahl vom 19.11.2023 der Gemeindepräsidentin / des Gemeindepräsidenten
Für das Amt der Gemeindepräsidentin / des Gemeindepräsidenten der Einwohnergemeinde Lengnau BE haben sich innerhalb der gesetzlichen Frist zwei Personen zur Wahl angemeldet.
Es sind dies folgende Kandidaten:
SP + Gewerkschaften
Huber-Müller Sandra, 1975, Läusliweg 1, 2543 Lengnau BE (bisher) / Kandidatin Nr. 1
SVP Sektion Lengnau
Spahr Adrian, 1994, Rolliweg 28, 2543 Lengnau BE / Kandidat Nr. 2
Die Majorzwahl ist auf den Sonntag, 19.11.2023 angeordnet.
In der Medienmitteilung „Resultate der Wahl des Gemeindepräsidiums vom 19.11.2023“ finden Sie die Wahlresultate.
Wahlen vom 22.10.2023
Gesamterneuerungswahlen 2023 der Einwohnergemeinde Lengnau BE – Gemeinderatswahlen vom 22.10.2023
Infolge Ablauf der vierjährigen Amtsperiode findet am Sonntag, 22.10.2023 gestützt auf Artikel 25 des Reglements über die Urnenwahlen und Abstimmungen der Einwohnergemeinde Lengnau BE folgende Urnenwahl nach Proporz statt: Die Wahl von 7 Mitgliedern des Gemeinderates.
Die Listen und Wahlvorschläge finden Sie in der Medienmitteilung „Gesamterneuerungswahlen 2023 der Einwohnergemeinde Lengnau BE“.
In der Medienmitteilung „Resultate der Gemeindewahlen vom 22.10.2023“ finden Sie die Wahlresultate.
Medienmitteilung „Gesamterneuerungswahlen 2023 der Einwohnergemeinde Lengnau BE“ (Publikation im Anzeiger Büren und Umgebung vom 26.10.2023)
Nationalrats- und Ständeratswahlen 2023
Am 22.10.2023 finden die Nationalrats- und Ständeratswahlen statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern und unter ch.ch – Eidgenössische Wahlen 2023.
In der Medienmitteilung „Resultate der Nationalrats- und Ständeratswahlen vom 22.10.2023“ finden Sie die Wahlresultate der Einwohnergemeinde Lengnau BE.
Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 27.03.2022
Am 27.03.2022 finden die Grossrats- und Regierungsratswahlen statt.
In der Medienmitteilung „Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 27.03.2022 – Resultate“ finden Sie die Resultate der Einwohnergemeinde Lengnau BE.
Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie diverse Informationen und Links zu den Wahlen.
Organisation / Stimmregister
Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten frühzeitig zugestellt. Die Stimmberechtigten können ihre Stimme brieflich oder an der Urne abgeben.
Organisation
Die Präsidialabteilung ist für die Organisation der Abstimmungen und Wahlen zuständig. Sie beantwortet organisatorische Fragen im Zusammenhang mit den zur Abstimmung gelangenden Geschäften und den Abstimmungsunterlagen.
Stimmregister
Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Lengnau BE liegt bei der Präsidialabteilung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Stimmberechtigten haben grundsätzlich das Recht, Eintragungen zu verlangen oder gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen Einsprache zu erheben. Diesbezügliche Begehren sind bis zum 5. Tag vor einer Abstimmung oder Wahl anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, und die keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Präsidialabteilung ein Doppel verlangen. Das Begehren muss spätestens am Vortag der Urnenöffnung, d.h. bis Büroschluss, eingereicht werden.
Briefliche Stimmabgabe
Sie haben für die briefliche Stimmabgabe haben Sie folgende Abgabemöglichkeiten:
- Während den normalen Öffnungszeiten am Schalter der Präsidialabteilung
- In den Briefkasten im Parterre des Gemeindehauses bis spätestens Freitag, 13.00 Uhr
- In den Briefkasten vor dem Gemeindehaus bis spätestens am Abstimmungssonntag, 09.00 Uhr (letzte Leerung)
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
Urnenöffnungszeiten
Das Abstimmungs- und Wahllokal ist am Abstimmungssonntag jeweils zu folgenden Zeiten geöffnet:
Sonntag
10.00 – 11.00 Uhr
Stimmlokal
Das Stimm- und Wahllokal befindet an folgender Adresse:
Gemeindehaus Lengnau BE
Parterre
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE
Politische Rechte
Gemeindestimmrecht
SchweizerInnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen (ab Anmeldedatum), sind stimmberechtigt.
Bundes- und Kantonsstimmrecht
Stimmberechtigt sind alle SchweizerInnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Nicht stimmberechtigt sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Ausübungsort (politischer Wohnsitz)
Das Stimmrecht kann nur am politischen Wohnsitz ausgeübt werden. Der politische Wohnsitz befindet sich in der Gemeinde, in welcher der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist. Wer in einer Gemeinde statt des Heimatscheins einen anderen Ausweis (Heimatausweis, Interimsschein usw.) hinterlegt, erwirbt hier politischen Wohnsitz nur, wenn er schriftlich nachweist, dass er am Ort, wo der Heimatschein hinterlegt ist, nicht im Stimmregister eingetragen ist. Die Vorschriften über die politischen Rechte der AuslandschweizerInnen bleiben vorbehalten.
Schweizerische Eidgenossenschaft – Abstimmungen
Kanton Bern – Abstimmungen und Wahlen
ch.ch – Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden