Finanzplan

Alle gemeinderechtlichen Körperschaften unterstehen der Finanzplanpflicht. Mit dem Finanzplan steuern die Verantwortlichen den Finanzhaushalt. Die Planungsperiode umfasst einen Zeitraum von vier bis acht Jahren. In der Regel werden neben dem laufenden Rechnungsjahr fünf Prognosejahre geplant.

Voraussetzung zum Erstellen des Finanzplans ist ein erarbeitetes Investitionsprogramm. Der Finanzplan zeigt nicht nur die geplanten Investitionen auf, sondern kombiniert das Investitionsprogramm mit Vorjahreswerten (Basisjahre) und Planwerten (Prognosejahre). Somit wird auch ersichtlich, wie sich die geplanten Investitionen auf das Eigenkapital, die Verschuldung und die liquiden Mittel auswirkt.

Den aktuellen Finanzplan für die Jahre 2023 – 2028 finden Sie unter „Mehr zum Thema“.

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