Wasserversorgung

Die Energie- und Wasserversorgung Lengnau BE versorgt Private, Gewerbe und Industrie des Gemeindegebiets Lengnau BE mit Wasser aus den eigenen Quellen Grabenbach und Lochbach.

Wir unterhalten die Leitungen und überprüfen regelmässig die Wasserqualität. So stellen wir sicher, das unser Trinkwasser qualitativ, hygienisch und geschmacklich einwandfrei ist.

Öffentliche Brunnen und Hydranten werden ebenfalls von uns gespeist, denn die Feuerwehr ist auf ein leistungsfähiges und zuverlässiges Hydrantennetz und immer ausreichend Löschwasser angewiesen.

Kontakt / Fragen
Einwohnergemeinde Lengnau BE
Betriebs- und Tiefbauabteilung
Brunnenplatz 2
2543 Lengnau BE

Telefon 032 654 71 04
Telefon 032 654 71 70 (Bei Störungen ausserhalb der Öffnungszeiten)
E-Mail

Anleitung zur Ablesung von Wasserzählern

Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie das entsprechende Reglement, die Verordnung und wichtige Links.

Wassertarif

In der Einwohnergemeinde Lengnau BE wird der Hauswasserbezug mit installierten Wasserzählern gemessen.

Grundgebühr

Die jährliche Grundgebühr (exkl. MwSt.) für den installierten Wasserzähler richtet sich nach dessen Nennweite.

Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr für den ordentlichen Verbrauch beträgt pro m³ bezogenem Frischwasser CHF 1.40 (exkl. MwSt.). Weitere Informationen und die Verbrauchsgebühr für Bauwasser und andere vorübergehende Wasserbezüge finden Sie im Wassertarif.

Trinkwasserqualität / Wasserhärte

Trinkwasserqualität

Die Quellen Grabenbach und Lochbach befinden sich oberhalb von Lengnau BE. Das Trinkwasser der Quellen ist von einwandfreier und ausgesprochen guter Qualität. Dem Merkblatt „Qualität des Trinkwassers in Lengnau“ können Sie unter anderem die Herkunft unseres Wassers, die hygienische und chemische Beurteilung sowie die Wasserhärte entnehmen.

Der letzte Untersuchungsbericht für Trinkwasser des kantonalen Laboratoriums Bern kann jeweils hier angesehen werden:

 

Wasserhärte

In Lengnau BE verfügen wir über sehr hartes Wasser. Die Wasserhärte in französischen Härtegraden ist zwischen 25 – 30° fH.

Die Skala der französischen Härtegrade ist wie folgt:
0 – 15   weich
15 – 25   mittelhart
über 25  hart

Nützliche Tipps

Wie geht man nach einer Wasserabstellung vor?

Nach einer Wasserabstellung, bedingt z.B. durch Rohrbruch, kommt das Wasser nur stossweise aus dem Hahn. Es spritzt und kann noch Sand- oder Rostpartikel aufweisen.

Was tun während des Unterbruches?

Alle Wasserhähne geschlossen halten!
Warmwasserapparate nicht benützen!
Toilette nicht spülen!

Was tun nach Beendigung der Abstellung?

Im Keller, Leitungen spülen bis kein Rostwasser mehr kommt.
Alle Wasserhähne vorsichtig öffnen, um Luft aus dem System austreten zu lassen.

Für Unfälle und Schäden, die aus Missachtung dieser Mitteilung entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Wir bitten Sie, jedoch um Nachsicht, wenn eine Wasserabstellung ohne Ankündigung erfolgt. Der Grund dafür ist, dass Rohrbrüche immer überraschend geschehen und somit nicht voraussehbar bzw. vorangekündigt werden können.

Indessen melden wir Ihnen Wasserabstellungen im Zusammenhang mit Leitungsbauarbeiten immer zum Voraus.

Abwasserentsorgung

Die Einwohnergemeinde Lengnau BE organisiert und überwacht auf dem gesamten Gemeindegebiet die Entsorgung der Abwasser. Sie projektiert, erstellt, betreibt, unterhält und erneuert die öffentlichen Abwasseranlagen.

Anschlusspflicht

Die Anschlusspflicht für Bauten und Anlagen richtet sich nach den Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung.

Finanzierung

Die Einwohnergemeinde Lengnau BE finanziert die öffentliche Abwasserentsorgung mit:

  • Einmaligen Gebühren (Anschlussgebühren)
  • Wiederkehrenden Gebühren (Grund- und Verbrauchsgebühren)
  • Beiträgen des Bundes und des Kantons gemäss besonderer Gesetzgebung
  • Grundeigentümerbeiträgen (Art. 111, Abs. 1b Baugesetz)
  • Verwaltungs- und Kontrollgebühren

Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie das entsprechende Reglement.

Mehr zum Thema

Wasserversorgungsreglement ab 01.01.2019
Wassertarif ab 16.01.2024
Trinkwasser – das umweltfreundlichste Lebensmittel
Abwasserentsorgungsreglement inkl. Gebührenreglement