Parkbewilligungen (Parkkarten)

Parkierungsregelungen (Blaue Zone)

Es gelten das  Parkplatzreglement und die Parkplatzverordnung (Gebührentarif) der Einwohnergemeinde Lengnau BE. Es stehen blaue Zonen mit Markierung zur Verfügung. An verschiedenen Standorten sind gebührenpflichtige weisse Parkplätze signalisiert. Bis 30 Minuten parkieren ist gratis (Wichtig: Parkuhr auch für die Gratiszeit bedienen). An einzelnen Standorten sind weisse Parkfelder mit Parkscheibenpflicht und maximaler Parkierungsdauer von vier Stunden markiert.

Für das unbeschränkte Parkieren können Parkbewilligungen bezogen werden.

Einführung Parkingpay per 1. März 2023

Mit der Einführung von Parkingpay per 1. März 2023 können elektronische Bewilligungen bezogen und Parkgebühren bezahlt werden. Künftig werden keine physischen Parkkarten (in Papierform) mehr ausgestellt.

Die Parkbewilligungen können via App, Website oder gegen Bar- / Kartenzahlung am Schalter der Präsidialabteilung Lengnau BE bezogen werden.

Bei sämtlichen 10 Parkuhren auf dem Gemeindegebiet von Lengnau BE kann die Parkgebühr per Parkingpay, TWINT oder mit Bargeld bezahlt werden. Bei den Parkuhren an der Zollgasse und am Schulweg ist nur noch die Eingabe des Fahrzeugkennzeichens möglich.

Parkbewilligungen

In der Gemeinde Lengnau BE ist das Parkieren auf öffentlichem Grund zeitlich beschränkt möglich. Das unbeschränkte Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Folgende Parkbewilligungen können bezogen werden:

  • Die Parkbewilligung „A“ ist für Anwohner, Betriebe und Gäste (falls Berechtigung gegeben ist) bestimmt. Mit der Parkbewilligung „A“ kann das Fahrzeug auf dem gesamten Gemeindegebiet auf den Parkplätzen der Blauen Zone sowie auf weissen Parkfeldern, die entsprechend signalisiert sind (mit Parkkarte „A“ unbeschränkt) abgestellt werden. Auf gelben und weissen Parkfeldern ohne entsprechenden Hinweis ist die Parkbewilligung nicht gültig.
  • Die Parkbewilligung „S“ ist nur für Lehrpersonen möglich und ausschliesslich auf den entsprechend signalisierten Parkplatzstandorten gültig.
  • Die Parkbewilligung „G“ ist nur für das Gemeindepersonal möglich und ausschliesslich auf den entsprechend signalisierten Parkplatzstandorten gültig.
  • Die Sonderbewilligung ist für temporär Tätige, die länger parkieren müssen, als es die örtlichen Vorschriften zulassen (Ärztinnen und Ärzte, öffentliche und private Spitex, Pikettdienste, Handwerker usw.). Sie kann während den Öffnungszeiten am Schalter der Präsidialabteilung Lengnau BE gekauft oder per E-Mail beantragt werden. Der Fahrzeugausweis ist vorzuweisen.
  • Datierte Tagesbewilligungen können bei den Parkuhren in der Begegnungszone vor der Post und beim Dorfplatz (Gemeindehaus), über die Parkingpay-App oder parkingpay.ch bezogen werden. Undatierte Rubbelkarten können während den Öffnungszeiten am Schalter der Präsidialabteilung Lengnau BE gekauft werden..

Parkgebühren

Folgende Parkgebühren sind in der Gemeinde Lengnau BE gültig:

Tagesbewilligung Fr.      5.00 / Tag
Wochenbewilligung Fr.    15.00 / Woche
Monatsbewilligung Fr.   30.00 / Monat
Jahresbewilligung Fr.  250.00 / Jahr
Sonderbewilligung
(für temporär Tätige)
Fr.    15.00 / Woche
Fr.   30.00 / Monat
Fr.  250.00 / Jahr

Lösen von Parkbewilligungen mit Parkingpay

Damit Sie die Parkbewilligungen der Einwohnergemeinde Lengnau BE neu lösen oder verlängern und weitere Möglichkeiten von Parkingpay nutzen können, müssen Sie sich bei Parkingpay registrieren. Hier eine Kurzanleitung:

  • Laden Sie im App Store oder Google Play Store die App „Parkingpay“ herunter. Öffnen Sie die App und richten Sie sich ein Konto ein. Das Konto können Sie auch an jedem Computer über parkingpay.ch eröffnen. In einem Konto können mehrere Fahrzeuge einer Familie oder eines Unternehmens verwaltet werden, für die Parkingpay genutzt wird. Pro Parkbewilligung kann jeweils nur ein Fahrzeug registriert werden. Definieren Sie in Ihrem Konto die Zahlungsweise. Bei Parkingpay ist ein Parkgebührenkonto hinterlegt. Dieses kann entweder mit Einzahlung, Kreditkarte, Postcard, DebitDirect oder mittels Lastschriftverfahren geladen werden. Die Gebühren eines Neubezugs einer Parkbewilligung, einer Verlängerung sowie auch einmalige Parkgebühren werden diesem Parkingpay-Parkgebührenkonto belastet.
  • Nun können Sie Parkingpay für Ihre Parkvorgänge nutzen (über den Button „Parkvorgang“).
  • Wenn Sie eine Parkbewilligung der Einwohnergemeinde Lengnau BE Ihrem Konto hinzufügen möchten, so tippen Sie auf „Bewilligung“. Damit der Button „Bewilligung“ erscheint, ist vorgängig „2543 Lengnau BE“ als Ort auszuwählen.
  • Wählen Sie die Bewilligungsart (Tagesbewilligung, Wochenparkbewilligung „A“ oder Parkbewilligung „A“ für Monatsbewilligung oder Jahresbewilligung). Achtung: Das Lösen von Parkbewilligungen „S“ Lehrpersonen sind ausschliesslich für die Lehrpersonen, welche in Lengnau Schule geben, möglich.
  • Fügen Sie Ihr „Fahrzeug“ zu. Tages- und Wochenparkbewilligungen „A“ können sofort gekauft werden. Achtung: Beim erstmaligen Lösen einer Monats- oder Jahresparkbewilligung „A“ muss Ihr Fahrzeug „freigeschaltet“ werden. Beim Pflichtfeld „Arbeitgeber“ müssen Sie Ihren Arbeitgeber angeben. Sofern kein Arbeitgeber vorhanden, können Sie Ihren Vor- und Nachnamen einfügen. Der Button „Beantragen“ wird aktiv. Mit drücken dieses Buttons wird der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Präsidialabteilung, automatisch eine E-Mail geschickt. Die Freischaltungsmeldung erhalten Sie ebenfalls per E-Mail.
  • Nachdem die Freischaltung erfolgt ist (normalerweise innert ein bis zwei Arbeitstagen, d.h. Montag bis Freitag) können Sie die Bewilligung kaufen.
  • Die gelösten Parkbewilligungen gelten nur für die Gemeinde 2543 Lengnau BE.
  • Nach erfolgtem Kauf ist Ihre Fahrzeugnummer hinterlegt. Der Sicherheits- und Kontrolldienst Lengnau BE scannt bei der Kontrolle Ihre Fahrzeugnummer und stellt fest, dass Sie eine Parkbewilligung besitzen.
  • Bei einer Verlängerung der Parkbewilligung ist keine erneute Freischaltung notwendig und diese kann einfach gekauft und bezahlt werden.

Parkingpay-App – Parkvorgänge ausserhalb von 2543 Lengnau BE

Parkingpay kann übrigens auch für das Kurzzeitparkieren auf Anlagen (Parkuhren, Parkhäusern oder Parkplätzen mit Schrankensystemen) in der ganzen Schweiz, die mit Parkingpay zusammenarbeiten, verwendet werden.

Mit der Parkingpay-App kann man sich an allen Parkingpay-Parkplätzen in der Schweiz anmelden. Bei der Ankunft startet man in der App den Parkvorgang und beendet diesen beim Verlassen des Parkplatzes wieder. Die Parkzeit wird minutengenau abgerechnet und dem Parkgebührenkonto belastet. Besonders bei den Parkplätzen, bei denen bereits bei der Ankunft die mutmassliche Parkdauer bezahlt werden muss, lässt sich bares Geld sparen.

Parkkarten in Papierform behalten Gültigkeit

Die bestehenden Parkkarten in Papierform behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Diese Parkkarten sind weiterhin gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu deponieren.

Wichtige Informationen

Die Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.

Die Parkbewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierbeschränkungen (z.B. Bauarbeiten) zu beachten.

Sind die Voraussetzungen für die Berechtigung entfallen, ist die Präsidialabteilung Lengnau BE unverzüglich zu informieren. Die vorzeitige Beendung einer Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der Gebühr.

Parkbewilligungen können vorzeitig beendet werden, wenn die Voraussetzungen für die Berechtigung entfallen sind oder die Parkbewilligung missbräuchlich verwendet wurde. Der Entzug der Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der Gebühr.

Kontrollen

Die Kontrollorgane der Einwohnergemeinde Lengnau BE kontrollieren die Einhaltung der Lengnauer Parkordnung und Zuwiderhandlungen werden im Ordnungsbussenverfahren (Bussen) oder bei groben Verstössen mit Anzeige geahndet.

Fragen zu Bussen

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Heinz Bönzli, Mitarbeiter Sicherheits- und Kontrolldienst (Teilzeit)
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE

Telefon 032 654 71 01
E-Mail

Weitere Informationen/Auskunft zu Parkingpay

Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail Auskunft:

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Steve Schranz, Geschäftsleiter-Stv.
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE

Telefon 032 654 71 01
E-Mail

Mehr zum Thema

Inhalte zum Thema: