Niederlassungsausweis
Der Niederlassungsschein bestätigt den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.
Nach erfolgter persönlicher Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten Schweizer/-innen als Bestätigung den Niederlassungsschein.
Bei Wegzug aus der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist der Niederlassungsschein zurückzugeben. Bei der Abmeldung wird im Gegenzug der Heimatschein ausgehändigt.