Steuererklärung
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Hier finden Sie weitere Information und Anleitungen:
Steuererklärung als Privatperson ausfüllen
Fristen verlängern
Allgemeines zur Steuererklärung
Alle natürlichen Personen, welche am 31.12. des jeweiligen Steuerjahres ihren Wohnsitz im Kanton Bern haben / hatten oder deren Steuerpflicht während des Steuerjahres endete, haben eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Die Steuererklärung ohne BE-Login ist beim Steuerbüro Lengnau BE einzureichen.
Nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV)
Personen, welche bislang quellenbesteuert wurden, den steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern besitzen und vorübergehend oder auf Dauer nachträglich ordentlich veranlagt, können die Steuererklärung entweder mit TaxMe-Online mit BE-Login oder auf Papier ausfüllen.
Wichtiger Hinweis
Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird gebüsst und die Veranlagung erfolgt nach Ermessen der Steuerbehörde.
Wer in seiner Steuererklärung falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, kann gebüsst bzw. verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden. In gravierenden Fällen ist auch ein ordentliches Strafverfahren möglich.
Steuern-Easy
Steuern-Easy ist eine Website, welche sich zum Ziel gesetzt hat, Jugendlichen das Thema Steuern näher zu bringen:
www.steuern-easy.ch
Pro Senectute Flyer Steuererklärungsdienst
Pro Senectute Tarifblatt Steuererklärungsdienst
TaxMe-Online mit BE-Login
Steuerverwaltung des Kantons Bern
TaxInfo Kanton Bern
Wegleitungen Steuern
Merkblätter Steuern
Steuern – Easy / Steuerwissen für Jugendliche