Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. In der Schweiz wohnende oder erwerbstätige Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen.

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV entrichten.

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.

Nichterwerbstätige

Selbständigerwerbende

Weitere Informationen

Ausgleichskasse des Kantons Bern