Ergänzungsleistungen
Das Ziel der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.
Ergänzungsleistungen
- Neuanmeldungen für Ergänzungsleistungen
- Anpassungen von Ergänzungsleistungen
- Abrechnung von Krankheitskosten
- Ende Übergangsfrist EL-Reform