Arbeitslosigkeit
Stellensuchende melden sich direkt bei einer Regionalen Arbeitsvermittlung RAV an. Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist neu bei jeder RAV im Kanton Bern möglich. Anschliessend richtet sich die Zuständigkeit wie bisher nach dem Wohnort oder dem Ort des Wochenaufenthaltes der Stellensuchenden.
Nach einer Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich zur RAV begeben und folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
- Ausländerausweis für Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen
- Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen
Öffnungszeiten
(Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig)
Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
Kontakt
Regionale Arbeitsvermittlung RAV
Zentralstrasse 63
Postfach
2501 Biel/Bienne