Todesfall

Der Verlust einer nahestehenden Person ist mit Trauer verbunden. Dennoch müssen nach einem Todesfall viele Dinge organisiert und erledigt werden. Die folgenden Informationen und Links helfen Ihnen, bei einem Todesfall an das Wichtigste zu denken.

Was tun bei einem Todesfall in der Familie?

Rufen Sie den behandelnden Arzt oder den diensthabenden Notfallarzt an. Er stellt Ihnen eine Todesbescheinigung aus. Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Wenn Sie es wünschen, so kann ein Bestattungsunternehmen sämtliche Formalitäten für Sie übernehmen.

Melden Sie den Todesfall innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes. Vergessen Sie nicht Familienbüchlein, Aufenthalts- oder Niederlassungsschein und Todesbescheinigung mitzubringen. Weitere Auskünfte kann Ihnen das Zivilstandsamt erteilen.

Wenn die Person auf ungewöhnliche Art und Weise gestorben ist, so verständigen Sie vorderhand die Polizei.

Ist der Tod im Spital, Seniorenresidenz, Altersheim etc. eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.

Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie diverse Kontakte der Pfarrämter und zuständigen Personen des Friedhofs.

Siegelung

In die Kompetenz der Präsidialabteilung der Wohngemeinde fallen alle Arbeiten des Siegelungswesens. Die Siegelungsbeauftragte hat gemäss der Kantonalen Verordnung über die Errichtung des Inventars innert 7 Tagen das Siegelungsprotokoll zuhanden der Steuerverwaltung des Kantons Bern aufzunehmen.

Nach einem Todesfall kontaktiert die Siegelungsbeauftragte die Angehörigen, die Erben, den Beistand oder eine dem Verstorbenen nahestehende Person. Mit der entsprechenden Person wird das Siegelungsprotokoll aufgenommen.

Die Siegelungsbeauftragte befasst sich im Weiteren auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonti, Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellt die vermutlichen gesetzlichen Erben fest, leitet vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter.

Testament

Der Einwohnergemeinderat Lengnau BE ist gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tode des Erblassers oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen.

Testament deponieren
Personen mit Wohnsitz in Lengnau BE können zur sicheren Aufbewahrung ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von CHF 30.00 bei der Präsidialabteilung hinterlegen. Die Sachbearbeiter/-innen der Präsidialabteilung quittieren den Empfang des Testaments und deponieren dieses fachgerecht. Gegen Vorweisung des Empfangsscheins und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser / die Verfasserin das Testament wieder abholen.

Testament eröffnen
Sämtliche Testamente oder Schriftstücke, die als Testament angesehen werden können, sind im Todesfalle einer Person unverzüglich der Präsidialabteilung vorzulegen. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar. Für die Eröffnung von Erbverträgen und Eheverträgen sind im Kanton Bern ausschliesslich Notare zuständig.

Die Präsidialabteilung stellt die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest. Der Einwohnergemeinderat Lengnau BE eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie den Legatnehmern das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Dokuments, Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testaments.

Erbrechtliche Bescheinigungen

Weiter stellt der Einwohnergemeinderat Lengnau BE Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Der Einwohnergemeinderat ist jedoch zur Ausstellung von Erbenscheinen nur dann nach Gesetz berechtigt, wenn ein Testament zur Eröffnung gelangte, dagegen keine Einsprache erhoben worden ist, das Testament klar ist und dieses nicht der richterlichen Auslegung bedarf.

Kommt kein Testament zur Eröffnung, ist ausschliesslich ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung berechtigt.

Friedhof

Die grosszügige Friedhofanlage der Einwohnergemeinde Lengnau BE befindet sich im südlichen Teil des Dorfes.

Die Friedhofsverwaltung (Präsidialabteilung) der Einwohnergemeinde ist verantwortlich für die Pflege des Friedhofs Lengnau BE mit seinen rund 1’300 Gräbern, welche auf 4 ha verteilt sind. Sie ist auch für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen zuständig.

Friedhofsgärtner

Fritz Alchenberger
Telefon 079 437 47 62

Standort Friedhof und Abdankungshalle (Aufbahrungshalle)

Emil Schiblistrasse 1, 2543 Lengnau BE

Grabarten und Gebühren

Die Einwohnergemeinde Lengnau BE stellt allen Verstorbenen, welche in Lengnau BE gesetzlichen Wohnsitz hatten, den Platz für ein Grab in Lengnau BE unentgeltlich zur Verfügung. Personen, die eine starke Beziehung zu Lengnau BE hatten, erhalten auf Gesuch und gegen Entrichtung einer Gebühr den Platz für ein Grab auf dem Friedhof Lengnau BE. Es ist sowohl eine Erdbestattung als auch eine Urnenbeisetzung möglich.

Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie das entsprechende Reglement und die Verordnungen.

Mehr zum Thema

Pfarrämter und Friedhof Kontakte
Notfallnummern

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