Ausweise und Dokumente

Informationen zu Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Visumserteilung, Betreibungs- und Strafregisterauszug, Lernfahrausweis und weiteren amtlichen Dokumenten finden Sie auf dieser Seite.

Identitätskarte und Schweizer Pass

Für die Ausstellung von Identitätskarten und Pässen sind die kantonalen Ausweiszentren zuständig (Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langnau, Langenthal und Thun).

Vorsprache im Ausweiszentrum nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Terminreservation
www.schweizerpass.ch
oder per Telefon 031 635 40 00

Öffnungszeiten Callcenter
Montag bis Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr

Weitere Informationen
www.schweizerpass.ch
www.be.ch/pass
Flyer Pass und Identitätskarte
Merkblatt „Häufige Fragen zu Pass und Identitätskarte“

Ausländerausweis / Visumserteilung

Für Informationen und Dienstleistungen für ausländische Staatsangehörige rund um die Einreise, Aufenthalt und Arbeit ist der Migrationsdienst des Kantons Bern zuständig.

Unter anderem ist der Migrationsdienst des Kantons Bern für folgende Themen zuständig:

  • Prüfung der Gesuche um Einreise
  • Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
  • Familiennachzug
  • Wegweisung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern und Organisation der Ausreise

Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern
Migrationsdienst
Kundenzentrum
Ostermundigenstrasse 99B
3006 Bern

Telefon 031 633 53 15
E-Mail
Website

Öffnungszeiten Telefon
Montag, Mittwoch und Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.00 –  16.00 Uhr

Öffnungszeiten Schalter
Montag bis Freitag
09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr

Betreibungsregisterauszug

Zuständig für Personen mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Lengnau BE:

Betreibungsamt Seeland
Dienststelle Biel/Bienne
Kontrollstrasse 20
2501 Biel/Bienne

Telefon 031 635 95 00
E-Mail
Website

Strafregisterauszug

Privatpersonen können ihren Strafregisterauszug online unter auf www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellen und bezahlen. Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Auszug.

Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Sie erhalten den Auszug innert weniger Arbeitstage auf dem Postweg.

Bestellungen nehmen die rund 2’000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten entgegen.

Lernfahrausweis

Das Gesuch für einen Lernfahrausweis kann online unter www.be.ch/svsa ausgefüllt werden. Das vollständig ausgefüllte Gesuch muss bei der Präsidialabteilung der Gemeinde zur Kontrolle der Personalien abgegeben werden. Es wird anschliessend direkt dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern weitergeleitet.

Die Gebühr für die Kontrolltätigkeit der Gemeinde beträgt CHF 5.00.

Niederlassungsausweis

Der Niederlassungsschein bestätigt den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.

Nach erfolgter persönlicher Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten Schweizer/-innen als Bestätigung den Niederlassungsschein.

Bei Wegzug aus der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist der Niederlassungsschein zurückzugeben. Bei der Abmeldung wird im Gegenzug der Heimatschein ausgehändigt.

Zur Online-Bestellung (Duplikat)

Heimatausweis

Wenn Sie den zivilrechtlichen Wohnsitz in Lengnau BE behalten wollen und sich für eine befristete Zeit in einer anderen schweizerischen Gemeinde aufhalten, stellt die Einwohnergemeinde Lengnau BE einen Heimatausweis aus.

Ausländer/-innen müssen das Einverständnis der Behörden einholen.

Die Gebühr beträgt für

den Heimatausweis CHF 20.00
die Verlängerung CHF 10.00

Zur Online-Bestellung (Erstausstellung)
Zur Online-Bestellung (Verlängerung)

Wohnsitzbestätigung

Mit der Wohnsitzbestätigung deklariert die Einwohnergemeinde Lengnau BE, seit wann Sie bei uns wohnhaft sind oder während welcher Dauer Sie bei uns angemeldet waren.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Wohnsitzbestätigung persönlich bei der Präsidialabteilung abzuholen, können Sie diese online oder telefonisch bestellen.

Die Gebühr für die Wohnsitzbestätigung beträgt CHF 20.00.

Zur Online-Bestellung

Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen werden vorwiegend von Versicherungen, Pensionskassen oder der AHV verlangt.

Für den Erhalt der Lebensbescheinigung ist es unumgänglich, dass Sie persönlich bei der Präsidialabteilung vorsprechen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die Gebühr für diese Bescheinigung beträgt CHF 20.00.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zuständig.

  • Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mailadresse
  • Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen

Die Gebühr für das Handlungsfähigkeitszeugnis beträgt CHF 20.00. Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungsstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.

Für Personen mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist folgende KESB zuständig:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel/Bienne
Zentralstrasse 63
Postfach 704
2501 Biel/Bienne

Telefon 031 635 21 50
E-Mail
Website

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