Elektrizitätsversorgung
Die Energie- und Wasserversorgung Lengnau BE versorgt Private, Gewerbe und Industrie des Gemeindegebiets Lengnau BE mit Energie.
Wir bauen, betreiben und unterhalten das Stromleitungsnetz und sorgen für die Beleuchtung der Strassen, Plätze und weiteren öffentlichen Anlagen. Uns ist wichtig, dass Sie eine hohe Versorgungssicherheit zu moderaten Preisen erhalten.
Die EWV Lengnau BE steht für sinnvolle Lösungen und Produkte sowie für zertifizierten Ökostrom.
Was sollten Sie als Strombezüger wissen?
Lengnau hat seit 2017 zwei klar definierte, sich abgrenzende Stromprodukte: Lengnau erneuerbar und Lengnau regional.
Alle Strombezüger sind neu dem Stromprodukt Lengnau erneuerbar zugeteilt.
Stromkunden, die bislang ein naturemade-Produkt abonniert haben, werden dem neuen Stromprodukt Lengnau regional zugewiesen.
Jeder Bezüger hat quartalweise die Möglichkeit, das Stromprodukt entsprechend seinen Bedürfnissen zu ändern. Weitere Informationen finden Sie unter Stromproduktion.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch – ZEV
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen.
So funktioniert ein ZEV:
Der ZEV teilt sich einen Anschluss an das öffentliche Energienetz und tritt als juristische Person gegenüber dem lokalen Energieversorger auf. Aus dem Anschluss wird entweder überschüssiger Solarstrom in das Netz eingespeist oder bei Bedarf zusätzlicher Strom eingekauft. Die einzelnen Endverbraucher/Innen beziehen den Strom neu vom ZEV. Dieser misst den Strombezug mit eigenen Zählern. Die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs der Endverbraucher/Innen ist Sache des ZEV und erfolgt mit privaten Zählern.
Die Voraussetzung für die Gründung eines ZEV ist gemäss Energiegesetz Art. 15-18, unteranderem die Einwilligung durch eine entsprechende Anmeldung (Vertrag) welche von den Endverbrauchern/Innen unterzeichnet wird (teilnehmen/nicht teilnehmen).
Um einen ZEV bei der Energieversorgung Lengnau BE anzumelden, verwenden Sie bitte folgendes Formular: Anmeldung ZEV – Zustimmung Mieter
Plug & Play-Photovoltaikanlagen – Das Kleinkraftwerk zum Einstecken
Plug & Play-Photovoltaikanlagen sind steckerfertige Kleinanlagen, die aus ein bis zwei PV-Modulen, einem Mikrowechselrichter, einem Überlast-, Fehlerstromschutz und einer Befestigung bestehen. Der Anschlusspunkt zur Hausinstallation ist eine freizügige Aussensteckdose am Gebäude. Die produzierte erneuerbare Energie fliesst so direkt in den Stromkreislauf des Gebäudes.
Die Plug & Play-Photovoltaikanlagen müssen in der Schweiz den Anforderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) entsprechen. Sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist die Inbetriebnahme der Anlage zulässig. Die Anforderungen an die Netzeinspeisung von Plug & Play-Photovoltaikanlagen, sind in der Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung) geregelt.
Bei der Wirtschaftlichkeit ist zu berücksichtigen, dass es für Plug & Play-Photovoltaikanlagen keine Bundesförderung gibt.
Gut zu wissen
- Vor Inbetriebnahme muss der Stromnetzbetreiber schriftlich informiert werden. Es empfiehlt sich jedoch, ihn bereits vor dem Kauf zu kontaktieren.
- Die Produktionsleistung der Anlage darf aus Sicherheitsgründen 600 Watt nicht überschreiten (Pro Bezügerleitung dürfen steckerfertige mobile PV-Anlagen bis zu einer AC-seitigen Nennleistung von gesamthaft maximal 600 Watt an freizügigen 230-V-Aussensteckdosen eingesteckt sein).
- Für das gesamte Material ist eine Konformitätserklärung nötig (vom Verkäufer verlangen).
- Die PV-Anlage muss mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD) vom Typ B mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 mA ausgerüstet sein.
- Die PV-Anlage muss mit einem Netzanschlusskabel mit einem Stecker nach SEV 1011 ausgerüstet sein.
- Die PV-Anlage muss mit einer Einrichtung zur automatischen Abschaltung bei Netzunterbrechung ausgerüstet sein.
Anmeldeformular für eine Plug & Play-Photovoltaikanlage:
Installationsanzeige für Plug & Play-Anlagen
ESTI-Weisung:
ESTI Weisung zu Plug & Play-Anlagen
Kontakt / Fragen
Einwohnergemeinde Lengnau BE
Betriebs- und Tiefbauabteilung
Brunnenplatz 2
2543 Lengnau BE
Telefon 032 654 71 04
Telefon 032 654 71 70 (Bei Störungen ausserhalb der Öffnungszeiten)
Anleitung für Ablesung von Stromzählern
Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie das entsprechende Reglement, die Verordnungen und wichtige Links.
Defekte Strassenlampe
Haben Sie eine defekte Strassenlampe entdeckt? Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie dies online oder telefonisch der Betriebs- und Tiefbauabteilung melden.
Folgende Angaben sind für uns wichtig:
- Standort der Strassenlampe (eventuell mit der Kandelaber-Nummer)
- Genauere Beschreibung des Standortes, falls die Strassenlampe nicht direkt vor einem Haus steht
- Ihr Name und Ihre Telefonnummer für allfällige Rückfragen
Umzugs- / Wegzugsmeldung
Ziehen Sie innerhalb der Einwohnergemeinde Lengnau BE um oder ziehen Sie in eine andere Gemeinde?
Bitte melden Sie sich bei der Finanzabteilung, damit ein Mitarbeiter der Einwohnergemeinde Lengnau BE rechtzeitig Ihren Strom- und eventuell Wasserzähler ablesen kann.
Reglement der Energieversorgung Lengnau BE
Verordnung Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise 2024
Verordnung Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise 2025
Verordung über die allgemeinen Ausführungsbestimmungen
Solarplattform Seeland
Swissgrid
Bundesamt für Energie
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Energie nicht verschwenden 2022 Lengnau
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