Raumplanung / Ortsplanung
Für die raumplanerischen Aufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist die Kommission für Bau und Planung Lengnau BE bzw. der Gmeinderat Lengnau BE zuständig.
Ortsplanung
Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung der Koordinaten der weiteren Entwicklung durch behördenanweisende Konzepte und Richtpläne.
Teile der Planung
Bestandteile der Planungsgeschäfte sind:
- Richtpläne und Konzepte zur Nutzung des Bodens
- Überbauungsordnungen
- Erschliessungs- und Verkehrsfragen
- Grundlagen für Siedlung und Landschaft
Die nötigen Informations-, Mitwirkungs- und Auflageverfahren führt die Bau- und Planungsabteilung im Auftrag des Gemeinderates Lengnau BE durch.
Die definitive Genehmigung des Planungsobjekts erteilt das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.
Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates der amtlichen Vermessung von 2026 bis 2033
Der Auftrag zur Nachführung der amtlichen Vermessung muss gemäss Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung vom 18. November 1992 über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) öffentlich ausgeschrieben werden. Anbei finden Sie die öffentliche Ausschreibung und den Positionen-Katalog.
Publikation im Anzeiger Büren und Umgebung am 23.01. und 30.01.2025
Positionen-Katalog
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Publikationen / Öffentliche Mitwirkungsauflagen
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