Kosten und Gebühren
Die Berechnung der Baubewilligungsgebühren erfolgt nach Aufwand und ist im Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Lengnau geregelt.
Folgenden Gebühren werden nach Aufwand verrechnet:
- Formelle Prüfung: Aufwandgebühr I
- Materielle Prüfung: Aufwandgebühr II
- Bauentscheid: Aufwandgebühr II
Weitere Dienstleistungen wie Publikation, Nebenbewilligung, Rückweisung zur Verbesserung, Fachberichte, Amtsberichte, weitere Bewilligungen, usw. werden zusätzlich gemäss Gebührenreglement verrechnet.
Für Bauvorhaben mit einer Baukostensumme über CHF 1 Mio., Industriebauten, Gastgewerbebauten oder Bauten für Zwecke der Gemeinde, ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig. Von diesem werden weitere Gebühren verrechnet.
Weitere Information finden Sie im Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Lengnau.