Kantonaler Gewässerrichtplan Leugene (GRP Leugene) - öffentliche Mitwirkung
Das Tiefbauamt des Kantons Bern, vertreten durch den Oberingenieurkreis III, führt für das Einzugsgebiet der Leugene ein Gewässerrichtplanverfahren gemäss Art. 16 ff. Gesetz über den Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) durch.
Im engen Austausch mit dem Gemeindeverband Leugene hat der Oberingenieurkreis III den vorliegenden Gewässerrichtplan Leugene erarbeitet.
Gemäss Art. 58, Abs. 4 Baugesetz (BauG) liegt der Gewässerrichtplan vom 25. März bis
25. April 2025 zur Mitwirkung öffentlich bei den Gemeinden auf.
Das Dossier ist unter dem folgenden Download-Link einsehbar: