Seit dem 01.01.2013 melden sich Stellensuchenden nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern direkt bei einer Regionale Arbeitsvermittlung RAV an. Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist neu bei jeder RAV im Kanton Bern möglich. Anschliessend richtet sich die Zuständigkeit wie bisher nach dem Wohnort oder dem Ort des Wochenaufenthaltes der Stellensuchenden.
Nach einer Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich zur RAV begeben und folgende Unterlagen mitbringen:
Öffnungszeiten (Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig)
Montag - Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr |
Kontakt
Regionale Arbeitsvermittlung RAV
Zentralstrasse 63
Postfach
2501 Biel/Bienne
Telefon: 031 635 35 30
Fax: 031 635 35 01
E-Mail
www.treffpunkt-arbeit.ch