Arbeitslosigkeit

Stellensuchende melden sich direkt bei einer Regionalen Arbeitsvermittlung RAV an. Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist neu bei jeder RAV im Kanton Bern möglich. Anschliessend richtet sich die Zuständigkeit wie bisher nach dem Wohnort oder dem Ort des Wochenaufenthaltes der Stellensuchenden.

Nach einer Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich zur RAV begeben und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
  • Ausländerausweis für Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen
  • Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen

Das AVA Amt für Arbeitslosenversicherung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Regionalen Arbeitsvermittlung und zur Arbeitslosenkasse Kanton Bern.

Öffnungszeiten Kundenservice-Center

Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr

Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr

Kontakt

AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
Kundenservice-Center
Zentralstrasse 63
2501 Biel/Bienne

Telefon 031 636 70 00
Kontaktformular AVA
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