Rückschnitt Bäume und Sträucher

Die Strassenanstösser und Grundeigentümer werden ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2025, und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut, auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen sind folgende Bestimmungen zu beachten: Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Trottoirs/Strassen stehen oder in den Strassenraum hinein ragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Weitere Informationen zum Rückschnitt von Bäumen und Sträucher finden Sie unter www.lengnau.ch.

Haben Sie noch Fragen? Die Bau- und Planungsabteilung steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen schon heute für die geschätzte Mithilfe!