Beschwerde gegen Verpflichtungskredit zur Sanierung Teilstück Krähenbergstrasse abgelehnt

Der Gemeinderat genehmigte einen Verpflichtungskredit von Fr. 298’000.00 zur Strassensanierung und Erschliessung der Überbauung Krähenbergstrasse 9/9a/11. Gegen das Vorhaben wurde das Referendum ergriffen, welches durch den Gemeinderat abgelehnt wurde. Das anschliessende Beschwerdeverfahren schützt den Entscheid des Gemeinderates.

Zur Erschliessung der Liegenschaften Krähenbergstrasse 9/9a/11 genehmigte der Gemeinderat ein Sanierungs- und Erschliessungsprojekt. Vorgesehen ist, die Kanalisation, die Trinkwasserleitung wie das Elektrotrasse zu ersetzen und den gesamten Strassenkörper neu zu gestalten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf Fr. 298’000.00. Das Gesamtvorhaben unterlag dem fakultativen Finanzreferendum, welches am 22. August 2024 im Anzeiger Büren und Umgebung publiziert wurde.

Gegen das Vorhaben wurde innert 30 Tagen Unterschriften gesammelt und beim Gemeinderat eingereicht. Nach Prüfung der eingereichten Unterschriften musste der Gemeinderat das nicht zustande kommen des Referendums feststellen. Leider wurden nicht genügend Unterschriften eingereicht, welche die Formerfordernisse erfüllten. Gegen den Entscheid des Gemeinderates reichte W.L. beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne Beschwerde ein.

Das Regierungsstatthalteramt prüfte den Entscheid des Gemeinderates umfassend und entschied, der Beschluss des Gemeinderates sei nicht zu beanstanden. Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen.

Dem Beschwerdeführer bleibt die Möglichkeit, seine Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern weiter zu ziehen.