Beschwerde gegen Abstimmung über Sanierung des Kindergartens blau ist abgelehnt
Gegen das Geschäft über die Sanierung des Kindergartens blau reichte eine Beschwerdeführerin Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde durch das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne vollumfänglich abgelehnt.
Die Einwohnergemeinde Lengnau publizierte am 25. April 2024 im Anzeiger Büren und Umgebung die Einladung zur Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024. Mit den Lengnauer Notizen wurde den Bürgerinnen und Bürgern von Lengnau die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.
Gegen die Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Beschwerde ein. Sie legte vorwiegend dar, das Vorgehen der Behörden im vorliegenden Fall sei falsch und erklärte gleichzeitig, wie man es aus ihrer Sicht richtig machen würde. Zudem sei die Abstimmungsbotschaft zu Traktandum 4 unvollständig.
Das Regierungsstatthalteramt stellt fest, in der Botschaft würde erklärt, dass der mittlere Kindergarten (Kindergarten blau) durch massive Feuchtemängel (Wasserschaden) in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Die Holzwände seien teilweise verfault und die Wärmedämmung habe relativ viel Wasser aufgesogen. Trotz langen und umfassenden Abklärungen unter Beizug von Fachspezialisten mit Sondierbohrungen usw. konnte die Ursache der Feuchtemängel bisher nicht abschliessend gefunden werden. Es sei jedoch offensichtlich, dass der Unterlagsboden inkl. Aufbau bis zum Betonfundament zurückgebaut werden müsse. Die Holzwände im Innenbereich seien im Bereich Unterlagsboden verfault und müssten ebenfalls ersetzt werden. Aufgrund der Analysen gingen die Fachspezialisten davon aus, dass die Gebäudehülle vom Schaden nicht betroffen sei. Somit seien keine Fensterauswechslungen oder neue Fassadenteile vorgesehen. Die Arbeiten würden sich auf das „Innenleben“ des Kindergartens beschränken. Der Gemeinderat verfolge das Ziel, den entstandenen Schaden den verursachenden Unternehmen zu belasten.
Ausführlich hält das Regierungsstatthalteramt fest, die Einwohnergemeinde Lengnau habe in der Abstimmungsbotschaft dargelegt, was für ein Schaden am Kindergarten vorliege. Weiter sei der Schaden unter Beizug von Fachspezialisten gesichtet, die Ursache gesucht und die notwendigen Massnahmen mit dem Kostenrahmen aufgezeigt worden. Damit sei den Stimmberechtigten in objektiver und sachlicher Weise ein umfassendes Bild der Situation abgegeben worden.
Die pauschal geäusserte Rüge der Beschwerdeführerin sei unbegründet. Die Beschwerde wurde deshalb durch das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.