Sprayereien in Lengnau
Unnötig – teuer – kein Lausbubenstreich
Zwischen Kunst und Vandalismus gibt es eine wichtige Grenze. Wer Gebäude, Verkehrsschilder, Trafostationen, Kabelverteilkästen, Abfalleimer usw. illegal besprayt, macht sich strafbar.
Am letzten Wochenende im Februar ereigneten sich in unserer Gemeinde unzählige Schäden vor allem an öffentlichem Eigentum, aber bestimmt auch an privatem. Dabei ging es nur darum, zu provozieren und Schaden anzurichten. Diese Verschandlungen sind nicht nur unschön, sondern kommen alle Einwohner der Gemeinde Lengnau auch teuer zu stehen. Zur Beseitigung dieser Aktionen, müssen nun Steuer- und Gebührengelder in der Höhe von 20’000.00 CHF eingesetzt werden, um diese Schäden wieder zu beheben.
Was es künftig zu vermeiden gilt!
Das Dorf Lengnau ist zu schön, um einfach zuzusehen, wie einige wenige dieses verschandeln. Dabei sind wir jedoch auf die Mithilfe der ganzen Dorfbevölkerung angewiesen, denn es bringt nichts, nur „die Faust im Sack“ zu machen. Durch die Aufmerksamkeit von Allen, kann eine abschreckende Wirkung erzeugt werden. Der/die Sprayer/innen sollen wissen, dass die ganze Bevölkerung auf sie achtet und ihr Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Im Falle einer Verurteilung ist für Sprayer/innen oft ein Schuldenberg die Folge.
Die Gemeinde Lengnau hat daher Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Wer sachdienliche Hinweise zur Täterschaft machen kann, oder auch zukünftig solches oder ähnliches Verhalten feststellt, wird dringend aufgefordert, sich mit der Kantonspolizei Bern in Verbindung zu setzen.
Polizeiwache Lengnau, Solothurnstrasse 12, 2543 Lengnau BE
Tel: 032 638 88 20
Öffnungszeiten: Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr