Gemeinderat will an gedrucktem Publikationsorgan festhalten
Die Einwohnergemeinden können neu amtliche Bekanntmachungen auf die digitale Form beschränken. Der Gemeinderat Lengnau will am Anzeiger festhalten.
Den Einwohnergemeinden wird neu die Möglichkeit eingeräumt, ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig in elektronischer Form zu veröffentlichen. Bisher mussten alle amtlichen Bekanntmachungen der Einwohnergemeinden zwingend in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger erfolgen. Neu können die Gemeinden wählen, ob sie ihre amtlichen Bekanntmachungen in gedruckter oder digitaler Form veröffentlichen wollen.
Der Gemeinderat will vorerst für das Jahr 2024 am gedruckten Anzeiger festhalten. Es begründet in der äusserst dynamischen Zeit sei es positiv, wenn es noch ein wöchentliches gedrucktes Medium gebe, das den Bürgerinnen und Bürgern zu Verfügung stehe.