Neues Abfallreglement
Das Abfallreglement der Einwohnergemeinde Lengnau wird neu gestaltet. Mit der Totalrevision des Abfallreglements soll am Entsorgungssystem nichts geändert werden.
Das heutige Abfallreglement der Einwohnergemeinde Lengnau wurde letztmals im Jahr 2013 revidiert. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage auf übergeordneter Ebene (Bund, Kanton) in verschiedener Hinsicht geändert. Namentlich trat am 1. Januar 2016 die neue Bundesverordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen in Kraft. Die Gemeinden sind zur Entsorgung von Siedlungsabfällen verpflichtet. Jedoch fällt das Entsorgungsmonopol für Abfälle von grösseren Unternehmen weg.
Der Gemeinderat erarbeitete und genehmigte deshalb ein neues Abfallreglement, das dem Souverän im Dezember 2022 zum Entscheid vorgelegt werden soll. Ziel ist vor allem den rechtlichen Vorgaben des übergeordneten Rechts zu entsprechen. Damit einher geht die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung durch kostendeckende und verursachergerechte Gebühren. Zur Sicherstellung führt die Einwohnergemeinde Lengnau bereits heute eine Spezialfinanzierung. Im neuen Abfallreglement soll dies ausdrücklich vorgesehen sein. Der bisherige Gebührenrahmen wird generell beibehalten werden. Anpassungen sind jedoch beim Gebührenrahmen der Grünabfuhr vorgesehen.
Das praktizierte System der Lengnauer Abfallentsorgung ist äusserst effektiv und soll beibehalten werden. Neben marginalen Änderungen ist vorgesehen die Gebührenregelungen zu ergänzen, damit auch bei leerstehenden Wohnungen oder Betrieben und bei der Vermietung von Zimmern ohne Kochgelegenheit und ohne Dienstleistungen eine Grundgebühr erhoben werden kann. Heute besteht aus Sicht des Gemeinderates der Missstand, dass „hotelähnliche“ Unterkünfte und Angebote mit „Bed and breakfest“ nur minimalste Grundgebühren bezahlen was eine faire Belastung verunmöglicht. Dies zu Lasten der ordentlichen Haushalte.