Veranstaltungsbewilligung

Wenn Sie ein öffentliches Fest planen, eine Degustation durchführen, mit alkoholischen Getränken handeln oder eine Lotterie organisieren, sind vorher verschiedene Bewilligungen einzuholen. Dasselbe gilt bei der Benützung von öffentlichem Terrain (Strasse und Platz).

Die Gesuchsformulare sind frühzeitig, spätestens 20 Tage vor dem Anlass (60 Tage bei Grossanlass über 500 Personen), einzureichen. Je nach Anlass werden eine oder mehrere Bewilligungen benötigt. Die Gesuchsformulare können Sie bei der Präsidialabteilung beziehen.

Meldepflicht Lotto und Tombola

Seit dem 01.01.2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.

Checkliste und Anleitung / Onlineformular

Bewilligung Kleinlotterie

Veranstalter müssen gemäss Statuten gemeinnützige Zwecke verfolgen. Der Gewinn ist ebenso für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Bewilligungen für die Durchführung von Lotterien können nur für Veranstaltungen mit mindestens regionaler Bedeutung erteilt werden.

Das Gesuch ist bis spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Beginn des Losverkaufes bzw. vor der Lotto-Veranstaltung mittels Onlineformular einzugeben.

Checkliste und Anleitung / Onlineformular

Kontakt 

Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Fonds und Bewilligungen – Bewilligungen und Meldungen
Kramgasse 20
3011 Bern

Telefon 031 636 98 95
E-Mail
Website

Öffentliche Veranstaltung / Festwirtschaft

Folgende Unterlagen verlangt die Gemeindebehörden bei der Gesuchseingabe:

  • Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung (F Festwirtschaft)
  • Jugendschutz- und Hygienekonzept (Beilage 1 + 2)
  • Fragebogen für die Lebensmittelkontrolle (Beilage 3)
  • Selbstkontrolle (Konzept) mit Adressen, Lieferanten, Verantwortlichkeiten, Gefahrenanalysen etc., sofern am Anlass nicht nur Getränke verkauft werden – siehe auf Fragebogen Frage 1 (Beilage 4)

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind bei der Präsidialabteilung einzureichen.

Sie führen als verantwortliche/r Bewilligungsnehmer/in einen Anlass mit Bewirtung von Gästen durch. Als verantwortliche Person tragen Sie für den Festbetrieb die ganze Verantwortung.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten andere Regeln bei der Mehrweggeschirrpflicht für den ganzen Kanton Bern. Die Vollzugshilfe zur Umsetzung der Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht im Kanton Bern per 1. Januar 2023 gibt Ihnen nützliche Informationen.

Für die Gästebewirtung bei Festanlässen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für die übrigen der Lebensmittelgesetzgebung unterstellten Betriebe. Kontrollen anlässlich von Festanlässen erfolgen durch den kantonalen Lebensmittelkontrolleur des Kantonalen Laboratoriums Bern. Mängel werden unter Kostenfolge beanstandet.

Lebensmittelkontrolleur
Bei Fragen betreffend dem Selbstkontrollkonzept oder weiteren Fragen rund um Ihren Anlass steht Ihnen die Präsidialabteilung oder der kantonale Lebensmittelkontrolleur gerne zur Verfügung:

Kantonales Laboratorium
Lebensmittelkontrolle
Muesmattstrasse 19
3012 Bern

Telefon 031 633 11 11
Website

Jugendschutz-Label „Phil Good“
Das Label „Phil Good – ausgezeichnet feiern“ ist ein Leistungsausweis für Veranstalter und Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern, die sich aktiv und engagiert über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus für den Jugendschutz einsetzen. Ziel ist es, Veranstalter beim Thema Jugendschutz zu unterstützen und zu beraten. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet zahlreiche Vorteile. Mehr Informationen und Anmeldung unter: www.philgoodlabel.ch

Terrainbenützung

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung einer öffentlichen Strasse ist gemäss Strassengesetz (SG) des Kantons Bern bewilligungspflichtig. Davon betroffen sind auch öffentliche Plätze.

Wenn aufgrund eines Anlasses (z.B. Fest, Verkaufsstand, Bauarbeiten, Abstellen einer Mulde, Aufstellen eines Gerüstes usw.) eine öffentliche Strasse oder ein öffentlicher Platz gesperrt werden muss, ist spätestens 30 Tage vorher bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Bau- und Planungsabteilung, Brunnenplatz 2, 2543 Lengnau BE ein Gesuch für die Benützung von öffentlichem Terrain zu stellen.

Das Gesuch können Sie auch bei der Bau- und Planungsabteilung beziehen.

Mehr zum Thema

Öffentliche Veranstaltung / Festwirtschaft

Gastgewerbliche Einzelbewilligung: Informationen, Gesuche und Merkblätter
Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
Hinweise zur Einzelbewilligung F (Festwirtschaft)
Hinweise zur Einzelbewilligung T (Handel mit alkoholischen Getränken)
Beilage 1: Jugendschutzkonzept Festwirtschaft
Beilage 2: Hygienekonzept Festwirtschaft
Beilage 3: Fragebogen Lebensmittelkontrolle
Beilage 4: Merkblatt und Formular Selbstkontrolle
Schild Jugendschutz
Merkblatt Tabak und Alkohol
Gesuch zur Benützung von Festbänken
Gastgewerbe: Informationen, Gesuche und Merkblätter
Meldepflicht Lotto und Tombola
Jugendschutz Bern
Lebensmittelkontrolle – Kantonales Laboratorium