Hunde

Alle Hunde müssen bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE angemeldet und registriert werden. Die Hundehalter/-innen erhalten für das angemeldete Tier eine Hundemarke. Mit der Registrierung können entlaufene Hunde schnell dem jeweiligen Besitzer oder der jeweiligen Besitzerin zugeordnet und wieder sicher zurück gebracht werden.

Wir bitten Sie, die Anmeldung Hundekontrolle anhand des AMICUS-Eintrages, resp. des Hundebüchleins (sofern noch nicht im AMICUS) auszufüllen und damit am Schalter der Präsidialabteilung vorzusprechen.

Alle Hundehalter/-innen, deren Hund am Stichtag 1. August 6 Monate alt ist, erhalten im August eine Rechnung für die Hundetaxe. Sobald der Hund registriert ist, erfolgt die Rechnungsstellung der Hundetaxe jährlich automatisch.

Hundekot

Auf dem Gemeindegebiet von Lengnau BE sind aktuell 48 Robidog-Behälter aufgestellt. Wir bitten die Hundehalter/-innen, den Kot ihrer Hunde fachgerecht in die aufgestellten Robidog-Behälter zu entsorgen.

Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie die Übersichtspläne mit den Standorten der 48 Robidog-Behälter in der Gemeinde Lengnau BE.

Hundegesetz im Kanton Bern

Das Hundegesetz des Kantons Bern  beinhaltet wichtige Hinweise für die Hundehalter/-innen, welche unbedingt beachten werden müssen.

Die Hundehalter/-innen haben unter anderem die Pflicht, jeglichen Kot zu entfernen, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund. Die Ortspolizei der Einwohnergemeinde Lengnau BE führt regelmässig Kontrollen in den betroffenen Gebieten und auf dem gesamten Gemeindegebiet von Lengnau BE durch. Widerhandlungen können gemäss Art. 15 des Hundegesetzes des Kantons Bern mit Busse bestraft werden.

Aufgrund des Hundegesetzes hat der Einwohnergemeinderat Lengnau BE das Reglement über die Hundetaxe und die Verordnung über die Hundetaxe per 01.07.2013 erlassen.

Sachkundenachweise

Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium für Hundehalter/-innen per 01.01.2017 aufgehoben. Im Kanton Bern besteht kein kantonales Kursobligatorium. Hundehalter/-innen müssen deshalb keinen Sachkundenachweis mehr vorweisen können.

Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses. Für die Haltung bestimmter Hundetypen gibt es aufgrund kantonaler Gesetze weiterhin ein Kursobligatorium.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie noch weitere Informationen und Merkblätter.

Mehr zum Thema

Infoblatt AMICUS „Ich werde Hundehalter – Was muss ich beachten?“
Merkblatt „Ärger mit Hundekot / Hundegesetz des Kantons Bern“
Broschüre „Hundegesetz: Das gilt im Kanton Bern“
Broschüre „Mein Hund“
Hundetaxe 2023

Robidog-Behälter und öffentliche Kehrichteimer:

Übersichtsplan komplett
Übersichtsplan Nord
Übersichtsplan Süd

Inhalte zum Thema: