Das Ziel der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist die Deckung der
minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen-
oder Invalidenrente beziehen.
Damit der Anspruch auf Ergänzungsleistungen geprüft werden kann, ist die offizielle Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auszufüllen und zusammen mit den verlangten Belegen der AHV-Zweigstelle Lengnau-Pieterlen einzureichen.
Anspruchsberechtigte Personen
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
Berechnung
Die jährlichen EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten
Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Dabei ist zu unterscheiden
zwischen Personen, die zu Hause wohnen, und Personen, die im Heim oder im
Spital leben.
Bei Ehepaaren, von denen zumindest ein Ehegatte im Heim oder im
Spital lebt, wird die jährliche EL für jeden Ehegatten einzeln
berechnet. Dabei werden die anrechenbaren Einnahmen und das Vermögen des
Ehepaares zu gleichen Teilen den Ehegatten zugerechnet.
Ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, kann hier berechnet werden. Die Berechnung ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Krankheits- und Behinderungskosten
Wer Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen hat, kann zusätzlich folgende Kosten rückerstatten lassen:
Dem Merkblatt "Ergänzungsleistungen zur AHV und IV" können Sie weitere Informationen entnehmen.