Für die raumplanerischen Aufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist
die Volkswirtschaftskommission Lengnau BE bzw. der Einwohnergemeinderat
Lengnau BE zuständig.
Ortsplanung
Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung der Koordinaten der weiteren Entwicklung durch behördeanweisende Konzepte und Richtpläne.
Teile der Planung
Bestandteile der Planungsgeschäfte sind:
Die nötigen Informations-, Mitwirkungs- und Auflageverfahren führt die Bau- und Werkabteilung im Auftrag der Volkswirtschaftskommission und des Einwohnergemeinderates Lengnau BE durch.
Die definitive Genehmigung des Planungsobjekts erteilt das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.
Publikationen / Öffentliche Mitwirkungsauflagen
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