Natur- und Landschaftsschutz

Landwirtschaftliche Kulturen, Hausgärten und Wälder tragen zur Lebensqualität der Einwohnergemeinde Lengnau BE bei.

Es gibt jedoch verschiedene Pflanzen und Schädlinge, die ein Problem darstellen, weil sie z.B.

  • auf den Menschen oder die Tiere giftig wirken,
  • gebebietsfremd sind oder
  • die einhemische Natur verdrängen.

Folgende Pflanzen und Schädlinge sind eine Bedrohung:

Neophyten und Problempflanzen

Neophyten und Problempflanzen – Einfach erkennen, richtig bekämpfen und sicher entsorgen auch in Lengnau BE

Problempflanzen sind invasive Neophyten oder einheimische Pflanzen, die sich stark ausbreiten und/oder für Mensch und Tier schädlich sind.

Als Neophyten werden gebietsfremde Pflanzen bezeichnet, die nach 1492 (Entdeckung Amerikas) bewusst als Nutz- oder Gartenpflanzen oder unbewusst durch Einschleppung zu uns gelangten.

Die meisten Neophyten haben sich gut in unsere Pflanzenwelt eingegliedert und bereichern die Artenvielfalt. Ein kleiner Teil der Neophyten sind aber invasive Arten, die sich über Samen, Wurzeln oder Sprossteile schnell ausbreiten und dem hiesigen Ökosystem schaden.

Welche Probleme machen diese Pflanzen?

Sie können:

  • die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden.
  • einheimische Pflanzen- und Tierarten verdrängen.
  • zu Schäden an Bauwerken führen und hohe Kosten verursachen.
  • nach einer unkontrollierten Verbreitung zu immensen Kosten für die Beseitigung führen.

Wie können diese Pflanzen wirkungsvoll bekämpft werden?

  • Die Pflanzen frühzeitig vor dem Absamen entfernen.
  • Verseuchte Bestände regelmässig jäten.
  • Pflanzen, die nicht ausgegraben werden können, immer wieder schwächen, indem man Blätter und Triebe entfernt oder sie ringelt (siehe Informationsblatt „Ringeln“).
  • Pflanzen immer in der Kehrichtabfuhr entsorgen (nicht im Kompost).

Lengnau BE führt Neophytensack ein

Lengnau BE und 12 weitere Seeländer Gemeinden haben beschlossen, gemeinsam gegen die für Mensch und Tier schädlichen Neophyten vorzugehen.

Aus diesem Grund führen alle 13 Gemeinden den Neophytensack ein. Der Abfallsack zur kostenlosen Entsorgung von invasiven Neophyten und Problempflanzen kann ab sofort bei der Gemeinde Lengnau BE bezogen werden.

Wir sind auf die Mithilfe der Bevölkerung in allen Gemeinden angewiesen. Nur mit vereinten Kräften können wir die Ausbreitung der Neophyten stoppen. Die entsprechenden Säcke können der ordentlichen Kehrichtabfuhr am Donnerstag mitgegeben werden.

Sollten Fachpersonen der Einwohnergemeinde Lengnau BE Neophyten bei Privatpersonen feststellen, erlauben wir uns, Sie darauf aufmerksam zu machen und die kostenlose Abgabe eines Sackes inklusive Flyer zu organisieren. Damit die Neophyten auch als solche erkannt werden, wurde ein Informationsblatt durch das Büro Kappeler, Planung und Beratung, Bern, erstellt. Dieses soll Ihnen die Bekämpfung der Neophyten erleichtern.

Neophytensack

Der Neophytensack dient der fachgerechten und kostenlosen Entsorgung der Problempflanzen und ist ein gemeinsames Projekt der Gemeinden Aegerten, Arch, Biel, Büren, Diessbach, Dotzigen, Lengnau, Meinisberg, Nidau, Orpund, Pieterlen, Safnern und Schwadernau.

Der Neophytensack kann in allen teilnehmenden Gemeinden bei den zuständigen Stellen bezogen werden.

In Lengnau BE können die Säcke bei der Präsidialabteilung, Dorfplatz 1, (Gemeindehaus, 1. Stock) oder beim Werkhof, Rolliweg 3, bezogen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Fachpersonen der Einwohnergemeinde Lengnau BE:

Fritz Alchenberger, Friedhofgärtner
Werkhof Lengnau BE
Telefon 079 437 47 62

oder

Steve Schranz, Geschäftsleiter-Stv.
Präsidialabteilung Lengnau BE
Telefon 032 654 71 01
E-Mail

Weitere Informationen rund um Neophyten finden Sie auf den Internetseiten von Kanton und Bund.

Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern
Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit – Broschüre „Invasive gebietsfremde Pflanzen“
InfoFlora
Pro Natura

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine äusserst gefährliche Bakterienkrankheit. Er ist für Mensch und Tier ungefährlich, kann aber bei starkem Befall einen Baum in einigen Wochen abtöten.

Seit dem 01.01.2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Darin wird der Feuerbrand anders geregelt als bisher. Feuerbrand muss nur noch in festgelegten Gebieten gemeldet und bekämpft werden. Der Kanton Bern hat in einem Radius von 4 Kilometern um die Baumschule Lehmann in Büren an der Aare eine Sicherheitszone erlassen. Davon betroffen ist auch Lengnau BE, wie der Plan zeigt.

Im betroffenen Gebiet (Sicherheitszone um die Baumschule Lehmann) sind Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen verpflichtet, ihre Pflanzen selber zu kontrollieren (Eigenverantwortung). Die Feuerbrand-Kontrolleure der Gemeinde kommen nicht mehr regelmässig vorbei; es erfolgen nur noch risikobasierte Stichprobenkontrollen.

Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen sind verpflichtet 

  • jährlich – vorzugsweise im Frühsommer – die eigenen Wirtspflanzen zu kontrollieren, vor allem Apfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Feuerdorn, Feuerbusch, Vogelbeere, Mehlbeere, Felsenbirne, Cotoneaster Bodendecker
  • verdächtige und befallene Pflanzen der zuständigen Gemeinde zu melden
  • mit Feuerbrand befallene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen (Rückriss oder Rückschnitt, Roden ist nicht mehr Pflicht, aber empfohlen) und sachgerecht zu entsorgen

Symptome von Feuerbrand sind: Blätter verfärben sich vom Stiel her braun, Triebe sind u-förmig abgebogen, Blätter werden nesterweise braun und ledrig.

Falls Sie einen Feuerbrandverdacht haben: Absterbende Zweige und Pflanzenteile bitte nicht berühren – es besteht grosse Verschleppungsgefahr – sondern unverzüglich der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Präsidialabteilung, Telefon 032 654 71 01 melden. Ein Feuerbrand-Kontrolleur der Einwohnergemeinde Lengnau BE kann bei Ihnen vorbeikommen und Sie entsprechend beraten.

Medienmitteilung vom 04.05.2023 – Gefährlicher Feuerbrand – Kontrolle der Hausgärten in Lengnau BE

Kanton Bern: Information zum Vollzug „Pflichten in Gebieten mit geringer Prävalenz“

Buchsbaumzünsler

Ein neuer Schädling bedroht den Buchsbaum in Privatgärten und öffentlichen Gartenanlagen.

Der Buchsbaumzünsler ist in Ostasien beheimatet. Er wurde im Jahr 2007 in der Schweiz erstmals registriert. Im Jahr 2012 dehnte sich das Verbreitungsgebiet des Buchsbaumzünslers in der Schweiz stark aus.

Zuerst fressen die Raupen des Buchsbaumzünslers die Blätter, anschliessend auch die Rinde. Das kann sogar grosse Buchsbäume zum Absterben bringen.

Die Raupen des Buchsbaumzünslers müssen rigoros bekämpft werden. Eine regelmässige Kontrolle der Buchsbäume von März bis Oktober erlaubt eine frühzeitige Befallserkennung.

Am besten eignet sich für Private das Ablesen der Raupen (in Kehrichtsack). Weitere Bekämpfungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Buchsbaumzünsler – Bekämpfung des Schädlings“.

Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE

Telefon 032 654 71 01
E-Mail

oder

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Werkhof
Rolliweg 3
2543 Lengnau BE

Telefon 032 652 59 20
E-Mail

Ambrosia

Ambrosia (aufrechtes Traubenkraut) ist eine Pflanze, die sich seit einiger Zeit in der Schweiz ausbreitet und eine Gefahr darstellt.

Die Pollen der Ambrosia lösen bei vielen Menschen starke Allergien aus und sind eine zunehmende Gefahr für die Gesundheit. Seit dem 01.07.2006 müssen Ambrosia-Bestände sofort vernichtet werden. Allfällige Fundorte von Ambrosia müssen der Gemeinde gemeldet werden.

Die Blütezeit der Ambrosia kann von Mitte Juli bis Anfang Oktober dauern. Wir bitten die Bevölkerung, während dieser Zeit ihre Gärten regelmässig zu kontrollieren.

Wenn die Pflanze nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt wird, kann sich aus der Einzelpflanze an passenden Standorten in wenigen Jahren riesige Bestände entwickeln.

Meldestelle

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE

Telefon 032 654 71 01
E-Mail

Jakobskreuzkraut und Ackerkratzdistel

Auf den Feldern, entlang den Strassenrändern sowie in Privatgärten breiten sich seit einigen Jahren das Jakobskreuzkraut und die Ackerkratzdistel immer mehr aus.

Das Jakobskreuzkraut ist vor allem für Rinder und Pferde eine giftige Pflanze. Bei diesen beiden Tierarten kann sie Magen- und Darmbeschwerden, Krämpfe, Fehlgeburten und Leberschäden verursachen. Die Giftstoffe gehen weder im Heu noch in der Silage verloren. Vergiftungen können daher auch während der Winterfütterung der Tiere auftreten. Die Gifte sammeln sich im Tier in der Leber an und können auch nach längerer Zeit zu dessen Tod führen.

Die Ackerkratzdistel ist eine ausdauernde Pflanze, die zahlreiche Ausläufer bildet und deshalb schwer zu bekämpfen ist.  Das Blühen und Absamen muss in jedem Fall verhindert werden. Blütenköpfe sind beim Blühen, das heisst vor dem Abblühen, zu entfernen.

Das Absamen und damit die Verbreitung dieser Problemunkräuter sind soweit als möglich zu stoppen. In den Monaten Juni bis August sind entlang von Wegrändern und auf den Wiesen die Pflanzen vor Blühbeginn zu schneiden und zu vernichten.

Das Jakobskreuzkraut muss im Kehricht entsorgt werden. Wenn man das Unkraut liegen lässt, können die Samen nachreifen. An Strassen- und Wegrändern sowie auf Plätzen ist diese Massnahme auch die einzige Bekämpfungsmöglichkeit, da eine chemische Bekämpfung nicht gestattet ist.

Mit diesen einfachen, aber effizienten Massnahmen helfen Sie mit, die weitere Ausdehnung dieser Problemunkräuter zu vermeiden.

Die Fachstelle für Pflanzenschutz, Telefon 031 636 49 10, ist für die Beratung im Bereich Pflanzenschutz verantwortlich. Bei Fragen, ob es sich bei einem Unkraut um das Jakobskreuzkraut oder die Ackerkratzdistel handelt, können Sie sich an Fritz Alchenberger, Kontrolleur der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Telefon 079 437 47 62, wenden.