Lärm und Ruhestörungen

Jeder Mensch empfindet Lärm anders. Manche finden laute Musik toll, die Nachbarn vis-à-vis empfinden sie vielleicht als unzumutbar. Wir zählen hier auf den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen und bitten alle, sich rücksichtsvoll zu verhalten.

Grundsätzlich ist es verboten, Lärm zu verursachen, der durch rücksichtsvolle Handlungsweise vermieden oder vermindert werden kann. Wenn sich alle an diese Grundregel halten, gibt es bestimmt weniger Streitigkeiten und Diskussionen.

Im Ortspolizeireglement der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist der Umgang mit Lärm geregelt. Ebenfalls enthält das Merkblatt „Geniessen wir den Sommer“ einige wichtige Grundsätze.

Lärm – Alltagslärm

Informationen im Umgang mit Alltagslärm finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Bern.