Baubewilligung Gastgewerbe

Ein Bauvorhaben für einen Gastgewerbebetrieb erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches bei der Bau- und Planungsabteilung.

Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den Nebengesuchen und den Planunterlagen einzureichen.

Zu einem vollständigen Baugesuch gehören:

  • Ausgefülltes Baugesuchsformular mit den nötigen Unterschriften
  • Situationsplan im Massstab 1:500 mit Unterschrift des Kreisgeometers
  • Projektpläne im Massstab 1:100 oder 1:50, d.h. Grundrisse, Schnitte, Fassadenpläne, ev. Umgebungsplan, Parkplatzangebot
  • Die nötigen Nebengesuche wie Gewässerschutz, Brandschutz, etc.

Eine Betriebsbewilligung für das Gastgewerbe erfordert zudem die Einreichung des amtlichen Gesuchsformulares Nr. 4.3 Gastgewerbe und das Gesuch für eine Betriebsbewilligung.

Baubewilligung

Die Baubewilligungkompetenz für einen Gastgewerbebetrieb und die Erteilung der Gastgewerbe-Betriebsbewilligung obliegen dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne.